Verwaltungsgerichtshof 95/10/0064

95/10/0064Verwaltungsgerichtshof26.06.1995

Regest

Verfahrensbestimmungen Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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