Verwaltungsgerichtshof 95/10/0073

95/10/0073Verwaltungsgerichtshof25.03.1996

Regest

Grundsatz der Unbeschränktheit Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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