Verwaltungsgerichtshof 95/10/0163

95/10/0163Verwaltungsgerichtshof06.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund jeweils Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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