Verwaltungsgerichtshof 95/10/0209

95/10/0209Verwaltungsgerichtshof04.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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