Verwaltungsgerichtshof 95/10/0268

95/10/0268Verwaltungsgerichtshof04.11.1996

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge auf Aufwandersatz werden abgewiesen.

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