Verwaltungsgerichtshof 95/11/0104

95/11/0104Verwaltungsgerichtshof27.06.1995

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1995

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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