Verwaltungsgerichtshof 95/11/0216

95/11/0216Verwaltungsgerichtshof10.10.1995

Regest

Verantwortlichkeit (VStG §9) verantwortlich Beauftragter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0216

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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