Verwaltungsgerichtshof 95/11/0226

95/11/0226Verwaltungsgerichtshof23.04.1996

Regest

Besondere Rechtsgebiete Diverses Grundsatz der Unbeschränktheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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