Verwaltungsgerichtshof 95/11/0410

95/11/0410Verwaltungsgerichtshof22.04.1997

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0410

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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