Verwaltungsgerichtshof 95/12/0052

95/12/0052Verwaltungsgerichtshof30.04.1996

Regest

Ermessen Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Verhältnis zu anderen Materien und Normen B-VG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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