Verwaltungsgerichtshof 95/12/0090

95/12/0090Verwaltungsgerichtshof27.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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