Verwaltungsgerichtshof 95/12/0186

95/12/0186Verwaltungsgerichtshof24.09.1997

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Spruchpunkte 1. und 3. wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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