Verwaltungsgerichtshof 95/12/0228

95/12/0228Verwaltungsgerichtshof03.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1995

Spruch

  1. Dem Wiedereinsetzungsantrag wird gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nicht stattgegeben.

  2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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