Verwaltungsgerichtshof 95/12/0278

95/12/0278Verwaltungsgerichtshof24.04.1996

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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