Verwaltungsgerichtshof 95/12/0324

95/12/0324Verwaltungsgerichtshof30.04.1996

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0324

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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