Verwaltungsgerichtshof 95/12/0333

95/12/0333Verwaltungsgerichtshof24.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0333

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1997
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1997:1995120333.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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