Verwaltungsgerichtshof 95/13/0061

95/13/0061Verwaltungsgerichtshof26.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/13/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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