Verwaltungsgerichtshof 95/13/0076

95/13/0076Verwaltungsgerichtshof20.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/13/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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