Verwaltungsgerichtshof 95/13/0153

95/13/0153Verwaltungsgerichtshof11.07.1995

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche EntscheidungenVerfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht ManuduktionspflichtVerfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht ManuduktionspflichtVerfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/13/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1995130153.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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