Verwaltungsgerichtshof 95/13/0215

95/13/0215Verwaltungsgerichtshof11.12.1996

Regest

Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/13/0215

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Beschwerdeführerin hat den ihr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erwachsenen Aufwand selbst zu tragen.

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