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95/13/0264•Verwaltungsgerichtshof 95/13/0264
95/13/0264Verwaltungsgerichtshof27.03.1996
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Die Beschwerde wird, soweit sie die Berufung vom 12. November 1993 gegen die endgültigen Gewerbe- und Körperschaftsteuerbescheide 1989 bis 1992, alle vom 5. November 1993, betrifft, zurückgewiesen. Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.640,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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