Verwaltungsgerichtshof 95/14/0067

95/14/0067Verwaltungsgerichtshof19.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/14/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1995

Spruch

Die Beschwerde gegen den Bescheid wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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