Verwaltungsgerichtshof 95/14/0124

95/14/0124Verwaltungsgerichtshof26.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/14/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 12.950 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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