Verwaltungsgerichtshof 95/14/0127

95/14/0127Verwaltungsgerichtshof30.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/14/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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