Verwaltungsgerichtshof 95/15/0179

95/15/0179Verwaltungsgerichtshof20.11.1996

Regest

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Zivilrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/15/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung, nämlich soweit er Umsatzsteuer betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 12.950 S binnen zwei Wochen bei sonstige Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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