Verwaltungsgerichtshof 95/16/0078

95/16/0078Verwaltungsgerichtshof27.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beiden Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von je S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.