Verwaltungsgerichtshof 95/16/0115

95/16/0115Verwaltungsgerichtshof18.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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