Verwaltungsgerichtshof 95/16/0162

95/16/0162Verwaltungsgerichtshof28.06.1995

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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