Verwaltungsgerichtshof 95/16/0248

95/16/0248Verwaltungsgerichtshof25.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0248

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Erstbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,--, die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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