Verwaltungsgerichtshof 95/16/0269

95/16/0269Verwaltungsgerichtshof28.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0269

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1996

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Der in der Gegenschrift vom 10. Jänner 1996 gestellte Antrag der belangten Behörde, die Beschwerde zurückzuweisen, in eventu das Verfahren einzustellen, wird abgewiesen und

2. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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