Verwaltungsgerichtshof 95/16/0316

95/16/0316Verwaltungsgerichtshof14.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0316

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; die jeweiligen Kostenmehrbegehren werden abgewiesen.

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