Verwaltungsgerichtshof 95/17/0066

95/17/0066Verwaltungsgerichtshof21.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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