Verwaltungsgerichtshof 95/17/0154

95/17/0154Verwaltungsgerichtshof28.09.1995

Regest

Begründung Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Rechtsträger der belangten Behörde Mittelbare Bundesverwaltung Zurechnung von Organhandlungen sachliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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