Verwaltungsgerichtshof 95/17/0186

95/17/0186Verwaltungsgerichtshof26.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1996

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

II. den Beschluß gefaßt:

Der Antrag, der Beschwerdeführerin die Wiederaufnahme des Verfahrens vor der Bundesentschädigungskommission beim Bundesministerium für Finanzen zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

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