Verwaltungsgerichtshof 95/17/0384

95/17/0384Verwaltungsgerichtshof22.03.1996

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Vertretungsbefugter juristische Person Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0384

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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