Verwaltungsgerichtshof 95/18/0021

95/18/0021Verwaltungsgerichtshof18.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.170,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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