Verwaltungsgerichtshof 95/18/0145

95/18/0145Verwaltungsgerichtshof30.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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