Verwaltungsgerichtshof 95/18/0328

95/18/0328Verwaltungsgerichtshof29.02.1996

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/0328

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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