Verwaltungsgerichtshof 95/18/1052

95/18/1052Verwaltungsgerichtshof29.06.1995

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/1052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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