Verwaltungsgerichtshof 95/18/1122

95/18/1122Verwaltungsgerichtshof30.04.1998

Regest

Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/1122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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