Verwaltungsgerichtshof 95/18/1195

95/18/1195Verwaltungsgerichtshof29.02.1996

Regest

Begründung Allgemein Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Parteiengehör Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/1195

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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