Verwaltungsgerichtshof 95/18/1332

95/18/1332Verwaltungsgerichtshof13.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/1332

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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