Verwaltungsgerichtshof 95/19/0037

95/19/0037Verwaltungsgerichtshof26.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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