Verwaltungsgerichtshof 95/19/0676

95/19/0676Verwaltungsgerichtshof21.05.1997

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0676

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.132,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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