Verwaltungsgerichtshof 95/19/0779

95/19/0779Verwaltungsgerichtshof21.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0779

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1997

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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