Verwaltungsgerichtshof 95/19/0799

95/19/0799Verwaltungsgerichtshof19.04.1996

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0799

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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