Verwaltungsgerichtshof 95/19/0856

95/19/0856Verwaltungsgerichtshof18.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0856

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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