Verwaltungsgerichtshof 95/19/0978

95/19/0978Verwaltungsgerichtshof12.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0978

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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