Verwaltungsgerichtshof 95/19/0999

95/19/0999Verwaltungsgerichtshof07.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0999

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 7.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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