Verwaltungsgerichtshof 95/19/1171

95/19/1171Verwaltungsgerichtshof19.04.1996

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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